Schnelleinsatzgruppe Wasserrettungsdienst
1. Ziele
Die Wasserwacht verfolgt als humanitäre, gemeinnützige und wassersporttreibende Gemeinschaft im BRK neben vielen anderen Zielen vorrangig die ZieleVerhinderung des Ertrinkungstodes, sowie die Durchführung der damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und die Erhöhung der Sicherheit beim Baden und beim Wassersport.
Die Durchführung dieser Aufgabe überträgt der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung neben anderen Organisationen auch der Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz (Art. 18 BayRDG).
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden bildet die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes u. a. Schnelleinsatzgruppen Wasserrettungsdienst.
2. Definition
Schnelleinsatzgruppen Wasserrettungsdienst (SEG) sind mobile Einsatzkomponenten innerhalb von BRK-Kreisverbänden. In einer SEG arbeiten Wasserretter, Rettungstaucher, Motorrettungsbootführer der Wasserwacht zusammen.
Besondere Bedeutung für diese SEG habenihre schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit, ihre Mobilität und die Vielseitigkeit ihres Leistungspotentials.
3. Aufgaben
Die Schnelleinsatzgruppe führt folgende Aufgaben durch:
Rettung von Personen aus besonderen Gefahrensituationen in und an Gewässern
Einsatz bei Großschadensereignissen und Mitwirkung im Katastrophenschutz
Bergung von Gütern, die eine Gefährdung darstellen
Hilfe in Notfällen, zu deren Bewältigung Personal, Sonderfahrzeuge und
Sondergeräte der Wasserrettung eingesetzt werden.
4. Personelle Besetzung
Die für die Besetzung der SEG vorgesehenen Einsatzkräfte müssen die Ausbildung nach den geltenden Vorschriften der Wasserwacht-Bayern nachweisen.
Eine SEG wird grundsätzlich mit 5 Wasserrettern besetzt, davon ein Einsatzleiter SEG, sowie Bootsführer und Rettungstaucher.
Im Einzelfall kann von der vorgenannten Zusammensetzung abgewichen werden.
Die jeweilige Personalstärke sollte in dreifacher Stärke vorgehalten werden, damit im Alarmfall eine ausreichende Einsatzstärke sichergestellt werden kann.
Die Einsatzkräfte sollten im Vorfeld entsprechende Freistellungen mit ihren Arbeitgebern treffen, damit auch Einsätze problemlos durchgeführt werden können. Sollten im Vorfeld keine Freistellungen mit den Arbeitgebern möglich sein, so sollte die dreifache STAN angemessen erhöht werden.
5. Ausbildung
Die Ausbildung von Angehörigen einer SEG erfolgt nach den einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften der Wasserwacht in Bayern.
Das eingesetzte Personal hat mindestens die Ausbildung zum Wasserretter gem. der Dienstvorschrift für die Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz.
Der Einsatzleiter SEG hat die Ausbildung SEG-Leiter im Wasserrettungsdienst (gem. der Führungskräfteausbildung in der Wasserwacht Bayern).
Darüber hinaus kann die Landesleitung der Wasserwacht-Bayern für alle Mitglieder einer SEG entsprechende weitere Ausbildungen vorschreiben.
Die Einweisung in Gerätschaften der SEG erfolgt nach den Anweisungen des Herstellers. Eine Einweisung in den Einsatzraum hat ebenfalls zu erfolgen.
6. Alarmierung
Das vorgesehene Personal, sowie die einsatztaktisch wichtigen Einsatzgerätschaften sind im Alarmplan (gem. Mustervorgabe der Wasserwacht Bayern) zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten. Dies ist Aufgabe des zuständigen Technischen Leiters, bzw. eine von ihm autorisierten Person.
Die Kreiswasserwacht stellt die Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit der SEG sicher. Die Erreichbarkeit ist mit Funkmeldeempfänger, bzw. zusätzlich durch SMS-Alarmierung und Telefon sicherzustellen.
Eine Alarmierung der SEG erfolgt über die zuständige Integrierte Leitstelle (ILS), bzw. durch die zuständige Rettungsleitstelle (ILS) durch Auslösung der Meldeempfängerschleife.
7. Stationierung
Die Standorte sollen so festgelegt werden, dass die Einsatzorte in der Regel innerhalb einer angemessenen Fahrzeit erreicht werden können.
8. Mannschaft
Siehe auch SEG-Berichte